Satzung des CVJM Apen e.V.

§ 1 Name, Sitz und Rechtsfähigkeit

1. Der Verein hat den Namen „Christlicher Verein Junger Menschen Apen“ (CVJM).
2. Der Verein hat seinen Sitz in Apen und soll im Vereinsregister eingetragen sein.

§ 2 Grundlage und Aufgaben

1. Grundlage des CVJM Apen ist die Pariser Basis: Die christlichen Vereine junger Menschen haben den Zweck, solche jungen Männer miteinander zu verbinden, welche Jesum Christum nach der Heiligen Schrift als ihren Gott und Heiland anerkennen, in ihrem Glauben und Leben seine Jünger sein und gemeinsam danach trachten wollen, das Reich ihres Meisters unter jungen Männern auszubreiten.
Zusatzerklärung:
Keine an sich noch so wichtige Meinungsverschiedenheit über Gegenstände, die diesem Zweck fremd sind, sollen die Einheit brüderlicher Beziehungen der Mitglieder stören.

2. Die CVJM sind als eine Vereinigung junger Männer entstanden. Heute stellen sie eine weltweite Gemeinschaft von Menschen aller Rassen, Konfessionen und sozialen Schichten dar. Darum gilt für den Bereich des CVJM-Gesamtverbandes in Deutschland e.V. heute die Pariser Basis für alle Menschen.

3. Die Zielgruppe der CVJM-Arbeit ist die junge Generation ohne Einschränkung durch Geschlecht, Religion, Nationalität und soziale Stellung. Der CVJM Apen ist aus diesem Grund überkonfessionell und überparteilich.

4. Aufgaben der CVJM-Arbeit sind: Verkündigung des Evangeliums von Jesus Christus in Kind- und jugendgemäßer Form.
Dies geschieht u.a. in folgenden Bereichen:

  • außerschulische Freizeitarbeit
  • Durchführung von Kinder- und Jugendferienmaßnahmen
  • Seminararbeit und Mitarbeiterschulung
  • spielender Sport
  • Weltdienstarbeit

5. Die Arbeit des CVJM Apen geschieht innerhalb der ev.-luth. Kirchengemeinde Apen.

6. Diese Aufgabe erfüllt der CVJM Apen auch in Verbindung mit dem CVJM Landesverband Oldenburg e.V., dessen Mitglied er ist. Er ist weiter Mitglied in der Evangelischen Jugend in der Ev.-luth. Kirche in Oldenburg. Über den CVJM Landesverband ist er Mitglied im CVJM Nordbund e.V., darüber im CVJM Gesamtverband in Deutschland e.V. und darüber im CVJM Weltdienst.

§ 3 Gemeinnützigkeit

1. Der Verein hat es sich zur Aufgabe gesetzt, mit allen seinen Einrichtungen und Maßnahmen im Rahmen der Jugendhilfe tätig zu sein und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

2. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Funktion als Vereinsmitglieder keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins.

3. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

4. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§ 4 Mitglieder

1. Alle Menschen, die die Satzung des CVJM Apen anerkennen und das 16. Lebensjahr vollendet haben, können stimmberechtigte Mitglieder werden. Wählbar sind Mitglieder, die das 16.Lebensjahr vollendet haben. Alle Menschen, die unter 16 Jahren sind, könnenteilnehmende Mitglieder werden.

2. Jedes Mitglied zahlt einen Vereinsbeitrag, dessen Höhe und Fälligkeit von der Mitgliederversammlung festgesetzt wird.

3. Die Mitgliedschaft wird schriftlich beim Vorstand beantragt. Der Vorstand entscheidet über den Antrag. Beitragsjahr ist das Kalenderjahr. Jedes Mitglied erhält einen Mitgliedsausweis.

4. Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, freiwilligen Austritt oder durch Ausschluss des Mitglieds aus dem Verein. Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Anzeige an den Vorstand. Er kann jederzeit zum Schluss eines Kalenderjahres erklärt werden. Über den Ausschluss, der mit sofortiger Wirkung erfolgt, entscheidet der Vorstand.

§ 5 Mitgliederversammlung

1. Mindestens einmal im Jahr findet eine Mitgliederversammlung (im Sinne des Paragraphen 32 BGB) statt.
Sie

  • wählt den Vorstand zur Hälfte neu: Wiederwahl ist möglich.
  • nimmt den Jahresbericht entgegen.
  • nimmt den Kassenbericht und den Kassenprüfungsbericht entgegen.
  • entlastet den Vorstand.
  • wählt zwei Kassenprüfer/innen.
  • beschließt über die Höhe und Fälligkeit der von den Mitgliedern zu zahlenden Beiträge.
  • beschließt über die Konzeption der Jugendarbeit.
  • beschließt über außergewöhnliche Vorhaben.
  • bestätigt die Mitarbeiter/innen.

2. Zu den Mitgliederversammlungen muss mindestens acht Tage vorher vom Vorstand schriftlich eingeladen werden.

3. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder, die das 16. Lebensjahr vollendet und den Jahresbeitrag rechtzeitig entrichtet haben.

§ 6 Vorstand

Der Vorstand nach Paragraph 26 BGB sind der/die erste Vorsitzende, sein(e)/ihr(e) Stellvertreter/in und der/dieKassenwart/in. Jede/r ist allein vertretungsberechtigt.

§ 7 Erweiterter Vorstand

1. Die Arbeit des Vorstandes wird vom erweiterten Vorstand unterstützt und verantwortet. Der erweiterte Vorstand besteht mindestens aus dem/der Sprecher/in der Mitarbeiterrunde und einem Mitglied des Gemeindekirchenrates. Zusätzlich können drei Beisitzer gewählt werden und einem Mitglied des Gemeindekirchenrates.

2. Zwei weitere Beisitzer können vom Vorstand berufen werden. Die Berufung gilt jeweils bis zur nächsten Mitgliederversammlung.

3. Der erweiterte Vorstand trifft sich nach Bedarf, jedoch mindestens einmal im Quartal.

§ 8 Allgemeine Bestimmungen

1. Über alle Sitzungen wird Protokoll geführt, das durch den/die Versammlungsleiter/in und den/die Protokollführer/in zu unterzeichnen ist. Jede Versammlung wählt eine/n Schriftführer/in. Die Protokolle werden zentral gesammelt.

2. Bei allen Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit der erschienenen Mitglieder, soweit nicht besondere Vorschriften in der Satzung gemacht sind. Wahlen sind auf Wunsch geheim durchzuführen.

3. Eine Änderung der Satzung kann nur unter Aufrechterhaltung der Grundlagen und des Zwecks des Vereins von der Mitgliederversammlung mit 3/4 Stimmenmehrheit beschlossen werden.

§ 9 Mitarbeiter

Der CVJM Apen versteht sich als Laienwerk. Seine Jugendarbeit wird durch ehrenamtliche Mitarbeiter/innen getragen. Diese Mitarbeiter/innen treffen sich regelmäßig zu einer Mitarbeiterrunde.
Diese Runde

  • wählt eine/n Sprecher/in.
  • berät Fragen der laufenden Arbeit.
  • bereitet Programme und Bibelstunden gemeinsam vor.
  • ist verantwortlich für die pädagogische Konzeption des Vereins.
  • entsendet Vertreter in die Ausschüsse des CVJM Landesverbandes.

§ 10 Finanzen

Der CVJM Apen finanziert seine Jugendarbeit durch Jahresbeiträge (von denen er einen Teil als Beitrag an den CVJM Landesverband abführt), Spenden und Zuschüsse. Die Finanzen verwaltet der/die Kassenwart/in, der/die Mitglied des Vorstandes ist.

§ 11 Auflösung des Vereins

1. Zur Auflösung des Vereins oder dessen vollständiger Umgestaltung infolge Aufhebung oder Wegfalls des bisherigen Zwecks ist erforderlich, das in einer Mitgliederversammlung, in der mindestens 3/4 der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind, 3/4 der
Anwesenden für eine Auflösung stimmen. Ist die vorgeschriebene Zahl der stimmberechtigten Mitglieder nicht erschienen, so genügt in einer nach zwei Monaten einzuberufenden zweiten Mitgliederversammlung die Zustimmung von 3/4 der Anwesenden, und zwar dann ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienen Mitglieder.

2. Die Auflösung tritt ohne ausdrücklichen Beschluss ein, wenn die Zahl der Mitglieder weniger als sieben beträgt.

3. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an die Ev.-luth. Kirchengemeinde Apen, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.


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